Kassenpatienten
Sie unterschreiben zu Beginn der Behandlung eine Behandlungsvereinbarung. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Therapie bis auf einen vorgeschriebenen Eigenanteil (10% der Behandlungskosten). Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr entfällt dieser Eigenanteil.
Privatpatienten
Privatversicherte unterschreiben zu Beginn der Behandlung eine Behandlungsvereinbarung und erhalten nach der Beendigung der Therapie eine Rechnung. Die Rechnung kann bei Ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht werden und Sie bekommen diese nach Ihrem individuell versicherten Tarif erstattet.